Änderung Bebauungs- und Flächenwidmungsplan

Öffentliche Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kaltenleutgeben beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm und den Bebauungsplan (in Teilbereichen) zu überarbeiten.

Die Entwurf-Unterlagen zur Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes mit der 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes und der 2. Änderung des Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Katastralgemeinde Kaltenleutgeben werden für sechs Wochen, ab 28. April 2025 bis 10. Juni 2025 zur öffentlichen Auflage gebracht und sind im Gemeindeamt Kaltenleutgeben (1. Stock des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans schriftlich Stellung zu nehmen (Einbringungsmöglichkeit: Gemeindeamt, Hauptstraße 78, 2391 Kaltenleutgeben oder per e-mail an: gemeinde@kaltenleutgeben.gv.at

Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Auf die Berücksichtigung der Stellungnahme besteht kein Rechtsanspruch.


Informationsveranstaltung am Montag, den 19. Mai 2025 ab 18:00 Uhr

Um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich direkt zu informieren und Fragen zu stellen, laden wir herzlich zur Informationsveranstaltung mit dem Planungsbüro ein:
 Saal des Sicherheitszentrums, Hauptstraße 72, 2391 Kaltenleutgeben
 Nutzen Sie die Gelegenheit, mit dem Planungsteam und Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde ins Gespräch zu kommen!


Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen online abzurufen. Sie können in folgende Dokumente Einsicht nehmen:

1. Änderung Bebauungsplan:

2. Änderung Flächenwidmungsplan:

 

Schriftliche Stellungnahmen:

Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage geschickt werden:

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der über die Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans entscheidet.

Die Marktgemeinde Kaltenleutgeben weist darauf hin, dass die rechtsverbindlichen Unterlagen ausschließlich jene sind, die im Gemeindeamt Kaltenleutgeben (1. Stock des Rathauses) in Papierform aufliegen.

Die hier auf der Homepage zur Verfügung gestellten Unterlagen sind daher nur als Serviceleistung zu verstehen.

28.04.2025