Wohnungen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kaltenleutgeben hat mit 1. April 2021 neue Richtlinien für die Vormerkung und Vergabe von Wohnungen beschlossen. Diese Richtlinien betreffen sowohl die Gemeindewohnungen wie auch jene Genossenschaftswohnungen, die von der Marktgemeinde Kaltenleutgeben vergeben werden.

Die Voraussetzungen für Gemeindewohnungen wurden neu geregelt. So ist zB. ein Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Anmeldung erforderlich und ein Einkommensnachweis der letzten 3 Monate vorzulegen.

Für die Vergabe der Wohnungen wurden Vergabekriterien definiert und mit einem Punktesystem hinterlegt. Die Punkte werden zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgewertet und gelten bis zur Bekanntgabe allfälliger Änderungen durch die Wohnungswerber. Die Wohnungswerber sind verpflichtet, Änderungen, die auf die Punktezahl Einfluss nehmen, der Gemeinde zu melden. Die Anträge werden maximal 3 Jahre in Evidenz gehalten. Sollte danch noch weiter Interesse an einer Wohnung bestehen, so ist eine neuerliche Mitteilung notwendig und der Antrag ist zu aktualisieren.

Neu sind auch die Aktionen "Junges Wohnen" und "Wohnen 65 plus" in Kaltenleutgeben. Für Personen, die jünger als 28 Jahre sind, und für Personen ab 65 Jahre gibt es spezielle Angebote. Details dazu und zu den Richtlinien finden Sie unten als PDF-Datei.


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