Erhöhte Waldbrandgefahr

Ein Schild mit Text und Bildern darauf

Seit 28.04.2026 gilt die Waldbrandverordnung. Im gesamten Bezirk ist es verboten im Wald oder in Waldnähe Feuer zu entzünden, zu rauchen oder glühende Gegenstände (wie z.B. Zigarettenstummel, Streichhölzer) oder Glasflaschen/-scherben wegzuwerfen. Dazu gehört auch das Grillen im Wald oder in Waldesnähe. Außerdem ist der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen verboten. 


Warnhinweise erhöhte Waldbrandgefahr (270 KB) - .JPEG

30.07.2026 14:54