Verlängerung Bausperre

VERORDNUNG
Bausperre - Verlängerung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kaltenleutgeben beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2024 nachstehende Verordnung, mit der eine Bausperre verlängert wird:


§1
Verlängerung der Bausperre nach §26 (3) NÖ ROG

Die Bausperre der Marktgemeinde Kaltenleutgeben, beschlossen für das gesamte Gemeindegebiet (KG Kaltenleutgeben) durch Verordnung des Gemeinderates vom 27.9.2022, TOP 6 nach §26 (1) des NÖ Raumordnungsgesetzes, wird hiermit um 1 Jahr verlängert.

§2

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.