Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe

  1. Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil.

  2. Die Berechnung des Behandlungsanteiles erfolgt durch Multiplikation der Anzahl der festgesetzten Abfuhrtermine und der Grundgebühr der zugeteilten Müllbehälter.

  3.  Die Grundgebühr je Müllbehälter beträgt:
    Für die Abfuhr von Restmüll und kompostierbaren (biogenen) Abfällen:
    a) für einen Müllbehälter von 120 Liter                                 €          7,00
    b) für einen Müllbehälter von 770 Liter                                 €        33,36
    c) für einen Müllbehälter von 1.100 Liter                              €        42,81

  4. Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 25 % der Abfallwirtschaftsgebühr.