Bewerbungsbogen für Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung

Bewerbungs- und Vergabevorgang

Bewerbungsvorgang:

(1)Der/Die Wohnungswerber/in hat sich ausnahmslos schriftlich mittels Antragsformulars, um die Zuweisung einer Wohnung zu bewerben.
(2)Die Angaben sind vollständig und wahrheitsgetreu zu treffen und durch Nachweise, wenn gefordert, zu belegen. Insbesondere ist ein Liquiditätsnachweis, wie in den Richtlinien beschrieben, von allen zukünftigen Bewohnern vorzuweisen, um die Berechnung des Nettohaushaltseinkommen zu ermöglichen.
(3)Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, sämtliche Angaben und tatsächlichen Lebensumstände des/der Wohnungswerbers/in auf ihren Wahrheitsgehalt und deren Vollständigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. während der Vormerkung, zu überprüfen.
(4)Bei dreimaliger Ablehnung einer seitens der Marktgemeinde Kaltenleutgeben vorgeschlagenen Wohnung wird eine Sperrfrist von einem Jahr ausgesprochen. Eine neuerliche Anmeldung mit aktuellen Auskünften ist somit erforderlich.
(5)Bei mehrmaliger erfolgloser Kontaktaufnahme, über die am Anmeldeformular angeführten Kontaktmöglichkeiten (min. drei Mal über einen Abstand von drei Wochen), erfolgt die Aussortierung aus der Vormerkliste. Eine neue Anmeldung ist somit erforderlich.


Obliegenheit des/der Wohnungswerbers/in

(1)
Jede auf die Punktezahl Einfluss nehmende Änderung ist der Marktgemeinde Kaltenleutgeben sofort zu melden. Insbesondere gilt dies für jede Änderung der Einkommensverhältnisse, Adressänderung, Veränderung des Familienstandes oder anderwärtige Wohnversorgung.
(2)
Der gereihte Antrag wird maximal 3 Jahre in Evidenz gehalten. Sollte danach noch weiter Interesse an einer, von der Marktgemeinde Kaltenleutgeben zu vergebenden, Wohnung bestehen, so ist eine neuerliche Mitteilung notwendig und der Antrag ist zu aktualisieren.
(3)
Falls auch ein/e Ehegatte/in bzw. Lebensgefährte/in gesondert um eine Wohnung angesucht hat, so ist dies im zweiten Ansuchen deutlich kenntlich zu machen.
(4)
Die Angaben sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.


Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Voraussetzungen
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        Wunschangaben für zukünftige Wohnung
        Anzahl der Zimmer
        Stockwerksangaben
        Zusatzgegebenheiten (optional)
        Aktion „Wohnen 65 Plus“ und „Junges Wohnen Kaltenleutgeben“: (optional)
        Informationen zu "Wohnen 65 Plus" und "Junges Wohnen"

        Beilage Junges Wohnen

        Beilage Wohnen 65 Plus

        Vergabekriterien

        Bitte geben Sie die Punkteanzahl wahrheitsgetreu an. Durch eine eindeutige Markierung der Punkteanzahl kann diese für eine Bewertung herangezogen werden. Zutreffendes Kästchen ankreuzen. 

        Punkte, welche nicht wahrheitsgetreu eingetragen werden oder nicht eindeutig identifiziert werden können, werden nicht berücksichtigt.

        Kriterien des Wohnsitzes (optional)
        Kriterien des Einkommens
        Kriterien der Familiengegebenheiten
        Kriterien der Dringlichkeit

        Liegt eine Gesundheits- oder körperliche Beeinträchtigung auf, so ist diese mittels fachärztlicher Bestätigung dem Antrag vorzulegen.

        Umfeldvergabekriterien

        Es wird eine Kombination aus bis zu fünf Umfeldvergabekriterien anerkannt.

        • Punktekombinationen aus Vereinsmitglied und ehem. Vereinsmitglied ist ausgeschlossen.
        • Punktekombination mit unterschiedlicher Anzahl an Kinder in Kindergarten/Schule Hort, ist ausgeschlossen. 
        • Verwandtschaft in Kaltenleutgeben ist nur relevant, wenn der derzeitige Hauptwohnsitz nicht in der Marktgemeinde Kaltenleutgeben ist.
        Umfeldstatus
        Zusätzliche Angaben

        zu außerordentlichen Diensten im Sinne der Gemeinde oder Funktionärsposten in einem Verein (Welche Dienste?; Welcher Verein?; Welche Funktion?):

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          Einverständniserklärung

          Ich nehme zur Kenntnis, dass jede Änderung bezüglich Wohnungswechsel oder Wohnortwechsel dem Gemeindeamt der Marktgemeinde Kaltenleutgeben schriftlich bekanntzugeben ist.

          Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass die Vormerkung meiner Person jedenfalls nach Ablauf von 36 Monaten ab dem Tag der Eingabe dieses Antrages sowie bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kaltenleutgeben automatisch erlischt. Ein Anspruch auf neuerliche Aufnahme in die Vormerkliste entsteht daher frühestens nach Ablauf dieser 36 Monate. Der Antrag ist bei Wiedereinreichung auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. 

          Die Wohnungsvergabe erfolgt laut den Richtlinien der Marktgemeinde Kaltenleutgeben.

          Ich bekräftige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt des Bewerbungsbogens verstanden haben und alle Angaben nach bestem Wissen gemacht habe. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben die Streichung aus dem Wohnungsvormerk zur Folge haben.

          Datenschutz
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