Heizkostenzuschuss


Die NÖ Landesregierung hat  für die Heizperiode 2022/2023 beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150.- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- zu gewähren. 

Der Heizkostenzuschuss kann von Personen mit Hauptwohnsitz in Kaltenleutgeben im Gemeindeamt Zimmer E01 beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Die Anträge müssen bis spätestens 31. März 2023 beim Gemeindeamt eingelangt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag NÖ Heizkostenzuschuss
  • aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt)
  • Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
  • Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen

    Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständig