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Die Kanalbenützungsgebühren werden nach den Bestimmungen des § 5 NÖ Kanalgesetzes 1977, in der geltenden Fassung, berechnet.
Der Einheitssatz für die Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) beträgt, wenn die Liegenschaft an den Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem) angeschlossen ist € 3,85 (exkl. USt). Ist die Liegenschaft nur an den Schmutzwasserkanal angeschlossen beträgt die Gebühr € 3,50 (exkl. USt).