NÖ Seuchenvorsorgeabgabe

Die NÖ Landesregierung hat im Sommer 2005 das NÖ Seuchenvorsorgeabgabengesetz beschlossen.
Mit 1.1.2006 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Damit verfolgt das Land NÖ zum Vorteil aller Bürger und Konsumenten einen klaren Weg, um auch künftig für Herausforderungen im Bereich der Tier- und Menschenseuchen gewappnet zu sein.
Durch die Anschaffung von Medikamenten, Schutz- und Desinfektionsmitteln als auch durch die Entwicklung effizienter Einsatzpläne für einen eventuellen Ernstfall wurde eine Vorsorgeposition zum Nutzen der niederösterreichischen Bevölkerung geschaffen.

Die Seuchenvorsorgeabgabe ist als ausschließlicheLandesabgabe konzipiert, was bedeutet, dass über die eingenommene Abgabe ausschließlich das Land Niederösterreich verfügungsberechtigt ist.
Aus technischen Gründen wird die vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu entrichtende Abgabe
durch die Gemeinden gemeinsam mit der Müllgebühr eingehoben.
Die Gelder werden an das Land Niederösterreich weitergeleitet und dort zweckgebunden der Vorsorge zugeführt.

Als Berechungsbasis dient das jährlich abgeführte Behältervolumen der Restmülltonnen.
Bis zu 3.500 Liter werden ab 01.01.2011 € 13,50 berechnet. Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst.
Pro angefangener weiterer 1.000 Liter Restmüll pro Jahr werden € 4,- zugerechnet.