Spielplatzausgleichsabgabe

Spielplatzausgleichsabgabe

Ist die Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes gemäß § 66 NÖ Bauordnung 2014 auf dem Bauplatz nicht möglich, hat der Bauwerber gemäß § 42 NÖ Bauordnung 2014 eine Spielplatz-ausgleichsabgabe zu entrichten.
Der festgesetzte Richtwert betägt € 250,- pro Quadratmeter.