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Ist die Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes gemäß § 66 NÖ Bauordnung 2014 auf dem Bauplatz nicht möglich, hat der Bauwerber gemäß § 42 NÖ Bauordnung 2014 eine Spielplatz-ausgleichsabgabe zu entrichten. Der festgesetzte Richtwert betägt € 250,- pro Quadratmeter.